Behindertenpass statt ÖBB VORTEILSCARD Spezial
Seit 1. Jänner 2014 erhalten Menschen mit Behinderung auch ohne VORTEILSCARD 50% Ermäßigung auf ÖBB Standart-Einzelfahrkarten. Einzige Voraussetzung: Ein Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mind. 70 % oder mit dem Vermerk „Der/die Inhaber kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.
Bitte zeigen Sie den Ausweis bei jeder Fahrkartenkontrolle unaufgefordert vor. Personen mit Pflegegeldbezug ohne Behindertenpass können unter Umständen ebenfalls vom Sozialministeriumservice (eh. Bundessozialamt) eine Bescheinigung erhalten, das sie Fahrpreisermäßigung trotzdem in Anspruch nehmen dürfen,.
Die Vorteile haben sich nicht geändert:
50 % Rabatt auf Standard Einzelfahrten, die kostenlose Sitzplatzreservierung und ein gratis Rollstuhlplatz.
Eine Begleitperson reist ebenfalls gratis, wenn die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, etwa bei blinden Menschen und Rollstuhlfahrern oder Eintrag im Behindertenpass „Bedarf einer Begleitperson“. Weiters reist ein Assistenzhund gratis, wenn dessen Bedarf nachgewiesen werden kann: Eintrag im Behindertenpass „stark sehbehindert“ oder „blind“ oder Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechendem Geschirr als Assistenzhund.
Bereits bestehende VORTEILSCARDs gelten bis zum Ablaufdatum, das auf der Karte angegeben ist.
Liste neurotoxischer Medikamente
Es ist bekannt, dass verschiedene Medikamente oder Substanzen eine Polyneuropathie auslösen bzw. verschlimmern können. Diese Medikamente und Substanzen sollten nach Möglichkeit nicht eingenommen werden, und/oder, wenn es nicht anders geht, eine höhere Dosierung vermieden werden.
In vielen Fällen gibt es Medikamente, deren Wirkstoffe keine derartigen Nebenwirkungen haben.
Es gibt aber auch Ausnahmen, z.Bsp. bei der Krebstherapie in Zusammenhang mit Polyneuropathien.
Steht der bei der Krebstherapie eingesetzte Wirkstoff auf der Liste und kann nicht durch einen anderen Wirkstoff ersetzt werden, muss man leider mit den Nebenwirkungen bei der Polyneuropathie leben.
Medikamentenliste deutsch Stand 2019
Sprechen Sie mit dem behandelnden Arzt darüber und zeigen ihm diese
Liste, bevor er ein Medikament verschreibt!
Steht Ihnen eine Operation bevor, so kann das Dokument Ihren Anästhesisten bei der Narkosewahl helfen:
Pflegegeld und Pflegegeldeinstufung
Pflegegeld wird gewährt, wenn der ständige Betreuungs- und Pflegeaufwand mehr als 60 Stunden monatlich beträgt.
euro-key
Hinter dem Begriff "euro-key" verbirgt sich ein europäisches Schließsystem, das vor allem in Österreich, Deutschland und der Schweiz weit verbreitet ist. Mit dem Schlüssel dieses Systems können Anlagen, die vor allem körperbehinderten Menschen vorbehalten sind (WCs, Einfahrtsschranken, Schrägaufzüge etc.) benutzt werden. Ende 2009 waren 1185 Standorte entsprechend ausgestattet. Dieser Schlüssel wird kostenlos an Personen unter Nachweis der Behinderung (z.B. eine Kopie des Bundesbehindertenpasses oder Kopie des Ausweises nach 29 b StVO) über den ÖAR ausgegeben.
ÖAR,
Kennwort "Schlüssel",
Stubenring 2/1/4
1010 Wien
Unterstützungen und Gebührenbefreiungen
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Reihe von Gebührenbefreiungen und finanziellen Unterstützungen beantragt werden. So erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Autobahnvignette gratis und können sich von der Rundfunkgebühr befreien.
Weitere Infos dazu beim Sozialministerium
Arbeitsassistenz
Die Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bedeutet sowohl für jugendliche und erwachsene Menschen das Lösen einer großen Aufgabe. Berufliche Wünsche und konkrete Möglichkeiten scheinen oft weit von einander entfernt. Ein Beratungsgespräch mit der Arbeitsassistenz kann berufliche Perspektiven eröffnen. Die Arbeitsassistenz informiert über vorbereitende Maßnahmen zum beruflichen (Wieder–)Einstieg und über alternative Möglichkeiten der Lebensgestaltung. Mit der Arbeitsassistenz können berufliche Ziele entwickelt und die Wege dorthin erarbeitet werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie mit nachfolgenden Links:
http://www.dabei-austria.at/die-angebote-kennenlernen/arbeitsassistenz
Festsetzung des Grades der Behinderung
Feststellung durch die zuständige Landesstelle des Bundessozialamtes